Corona-Update (Stand 31. März 2022)

Alle Massnahmen sind aufgehoben. Wir zählen auf Eigenverantwortung und sind ansonsten wieder im ’normalen Betrieb›.


Corona-Update (Stand 8. Januar 2022)

Allgemein

Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf folgenden nationalen und kantonalen Vorgaben

  • Nationale Vorgabe (Link)
  • Kantonale Vorgabe Aargau (Link)
  • Erläuterungen des Baspo (Link)
  • Rahmenschutzkonzept SKV (Link)

Es gelten die Bestimmungen des BAG, BASPO resp. Swiss Olympic sowie des Kanton Aargau. Alle Personen, die in irgendeiner Form Aktivitäten im Paddelsport betreiben sind dazu angehalten, sich an das Rahmenschutzkonzept des SKV zu halten.

1.1 Allgemeine Erläuterung

Der KCBW führt zwei verschiedene Vereinslokalitäten. Das Clubhaus an der Kronengasse in Baden sowie ein Bootsunterstand im Oederlin Areal in Ennetbaden. Nachfolgend sind diese Vereinslokalitäten nur noch als Clubhaus resp. Unterstand referenziert.
Die Slalomanlage Oederlin und im weiteren Sinne die Limmat gelten als Anlagen im freien Gelände. Somit unterliegen diese Anlagen keiner Einschränkung der zeitlichen Benutzung.

Bestimmungen

2.1 Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
Das Betreten der Vereinslokalitäten ist für Personen mit Krankheitssymptomen nicht erlaubt.

2.2 Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Vereinslokalitäten, in der Garderobe, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten. Im Clubhaus und dem Unterstand dürfen sich maximal je eine Person pro Raum gleichzeitig aufhalten, mit Ausnahme von Personen aus dem gleichen Haushalt.
Die maximale Gruppengrösse ist zu jederzeit auf 5 Personen beschränkt.

2.3 Gründlich Hände waschen

Im Clubhaus und im Unterstand befindet sich Mittel zur Handdesinfektion. Dies aufgrund von fehlender Sanitäreinrichtungen. Alle sind angehalten, unmittelbar nach dem Betreten des Ortes sich die Hände zu desinfizieren sowie auch die vorgängig berührten Tür-Teile.

2.4 Präsenzlisten führen

Jede Person, welche das Klubhaus oder den Unterstand betritt, schreibt sich in die dort aufgelegte Liste ein.
Er/Sie vermerkt neben seinem/ihrem Namen ebenfalls Beginn und Ende seines/ihres Trainings und welches Material er/sie benutzt hat. Dies dient der Rückverfolgbarkeit, sollte es zu einer Ansteckung kommen. Ein Beispiel der Liste ist ebenfalls im Anhang angefügt. Nach dem Ausfüllen ist er/sie aufgefordert, erneut die Hände und den Stift zu desinfizieren.
Klubmitglieder oder Kursteilnehmer, welche positiv auf COVID19 getestet worden sind und in den vorherigen zwei Wochen die Clubörtlichkeiten benutzt haben, sollen dies auf praesi@kcbw.ch melden. Etwaige Kontaktpersonen werden dann anhand der Nachverfolgungsliste eruiert und informiert.

2.5 Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Mario Schmid. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 469 48 39 oder praesi@kcbw.ch).

2.6 Weiteres

Sporttreibende sind angehalten, ihren Abfall selbst wieder mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Im Unterstand steht kein Abfalleimer zur Verfügung.
Die viel benutzen Oberflächen in unseren Örtlichkeiten werden regelmässig gereinigt. Dafür sorgen im Unterstand Lucia und Werner und im Clubhaus unsere Clubhauswartin Birgit. Besten Dank an die drei.

2.7 Durchführung von Trainings und Clubaktivitäten

Klubaktivitäten, WWW Ausflüge und Kurse können unter den genannten bedingen durchgeführt werden. Lager und mehrtägige Ausflüge können innerhalb von festen Gruppen unter Einhaltung der BAG Regeln durchgeführt werden.

3. Einsteigertraining Limmat

Treffpunkt für das Einsteigertraining ist das Clubhaus. Alle aufgeführten Massnahmen gelten auch für die TeilnehmerInnen und LeiterInnen des Einsteigertrainings. Des Weiteren gelten im speziellen die folgenden Massnahmen:
Das Klubmaterial, welches von den KursteilnehmerInnen ausgeliehen wird, wird für die Dauer des gesamten Kurses fest vergeben/zugeordnet. Zur Identifizierung wird das Material angeschrieben. Sollte Material gewechselt werden, wird es vorher desinfiziert.
Für die Einsteiger existiert eine separate Präsenzliste. Diese wird vom Kursleiter geführt (Reto). Eine Kopie liegt dem Corona-Beauftragten (Mario) vor.

4. Eskimotiertraining

Generell gelten bei Training in öffentlichen Anlagen zusätzlich zu den Regeln des BAG die Regeln der Betreiberin / des Betreibers der Anlage.

Wir zählen auf die Solidarität und Selbstverantwortung aller Mitglieder!

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Vorstand KCBW